Die Befrderung dieses Stoffes ist nur in Tanks zulssig.
Stoffe zur Herstellung von Trnengasen sind der Verpackungsgruppe II zuzuordnen, selbst, wenn die Daten ber ihre Giftigkeit den Kriterien der Verpackungsgruppe III entsprechen. (siehe Abstze 2.2.61.1.7 und 2.2.61.1.8)